Der Kobernaußer Wald

Ehemals hieß der Kobernaußer Wald Hönhart (Hohinhard = Hochwald). Den jetzigen Namen hat er von der Ortschaft Kobernaußen. Der Wald war schon zu Zeiten der Karolinger (845-911) Reichsforst (Quelle: J. Strnadt: Innviertel und Mondseeland). Kaiser Heinrich II. (1002-1024) stiftete 1007 das reichsunmittelbare Hochstift Bamberg und schenkte im gleichen Jahre den Wald dem neuerrichteten Bistum.
Später ging der Wald in den Besitz der Kuchler über. Nach dem Aussterben der Kuchler verkauften die Erben 1437 den Forst an Herzog Heinrich den Reichen von Bayern-Landshut. Voon 1816 bis Ende 1868 war der Kobernaußer Wald österreichisches Staatseigentum und seit dieser Zeit ist er im Besitze der k.u.k. Familien-Gutsverwaltung, sehr zum Vorteile des Forstes, selbst der ganzen Gegend.
Durch die Ablösung der Forstrechte ging ein nicht unbedeutender Teil des Waldes an die ehemals eingeforsteten Bauern über. Die Bevölkerung schreibt die Einforstung einem Geschenke des letzten Kuchlers zu. Allein das ist nur eine Sage, die Einforstung ist uralt. Julius Strnadt führt sie zurück auf die Marktgenossenschaft, also die Zeit der Einwanderung der Bayern. Wenn unsere Voreltern ein Land in Besitz nahmen, nahmen sie die fruchtbaren Teile, besonders das schon vorher von den besiegten oder vertriebenen Bewohnern nutzbar gemachte Land und teilten dies unter den Familienväter auf. Diese Teile bildeten somit das Sondereigentum der Familien. Jede Familie baute in das ihr zugefallene Ackerland ihren Hof. Das war dann aber wieder die Ursache, dass die deutschen Dörfer sehr häufig keine geschlossenen Ortschaften bilden, eine Erscheinung die wir auch in unserer Gegend beobachten können.
Viele Familien in einer besetzten Gegend behielten sich aber auch einen allen gemeinsamen Besitz vor Dieser gemeinsame, unverteilte Besitz, auf den jede Familie Anspruch hatte, hieß Allmende (Das Wort entstand aus algemeinde, almeinde). Große Wälder, Weiden, Gebiete und Gewässer wurden als Allmende bezeichnet. Alle Familien, die auf die gleiche Allmende Anspruch hatten, bildeten eine Marktgenossenschaft.
Mit der Vermehrung der Volkszahl stieg auch die Zahl der Familien. Die neuen Familien konnten nun dadurch die notwendigen Grundstücke erhalten, dass sie mit Zustimmung der Marktgenossen Teile der Allende als Sondereigentum erhielten und urbar machten. Hieraus würde sich ergeben das am Saume der Allmende stehenden Gehöfte die jüngeren, die entfernteren aber die älteren sind.
Der Kobernaußer Wald war nun auch eine Allmende und die Marktgenossen nahmen aus ihm Bau und Brennholz. Als der Wald Staatsgut wurde, und das ist wie wir gesehen haben schon recht bald gewesen, hat man den zahlreichen Marktgenossen den Holzbezug nicht genommen, sie sind zu Eingeforsteten geworden.
(H. Schamberger, 1912)

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