(Von Johann Schamberger, 1912)
An jeden Sonn-und Feiertag hielten die Bäcker innerhalb der Friedhofsmauer Brot feil. Hierfür zahlte im 17. und 18. Jahrhundert jeder der Bäcker der Kirche jährlich 6 Kreuzer. Als Bäcker werden genannt: der von Lohnsburg, je einer von Gunzing und Kramling, aber auch der Bäcker von Waldzell und selbst von Pramet verkauften hier Brot.
Personen, die ein sittliches oder religiöses Aergernis gege- ben hatten, mussten der Kirche Sühngelder zahlen. So hat 1732 eine heißblütige Lohnsburgerin, die in der Kirche ihrer Nachbarin mit der Faust einen Stoß versetzte als Strafe ein Pfund Wachs oder 40 Kreuzer erlegen müssen. 1753 muss- ten zwei Bauern von Felling Strafgelder zahlen. „Umb das Balthasar Knirzinger und Sebastian Kittenpaumb beide zu Felling, am heil. Pfingst Sontag in der Fruhe um 10 Uhr ei- ner dem andern das Regenwasser abgegraben, hat jeder zu dißem Gottshaus 1 Pfund War zur Straff bezahlen müssen, so a 54 Kreuzer in Gelt trifft 1 Gulden 48 Kreuzer“. Der eine dieser zwei Bauern hat sich die Strafe durchaus nicht zu Herzen genommen, denn er musste im gleichen Jahre noch- mals Buße zahlen; „Und dass vermelter Knierzinger am S. Katharinitag und der (während der Vesperzeit) vesper Zeit Traid abgepuzt ist derselbe weiters gebiest worden zu 1⁄2 Pfund War oder 27 Kreuzer“.
Solche Strafgelder beschränkten sich selbstverständlich nicht auf die Kirche Lohnsburg al- lein. Ein ganz merkwürdiger Fall kam 1628 in Schildorn vor. Ein Mann musste der dortigen Kirche, weil er sich einen Branntweinrausch anzechte, zwei Pfund Wachs oder 1 Gulden 12 Kreuzer Buße zahlen.
Die bayrischen Kirchen vertraten in früheren Jahrhunderten unsere jetzigen Sparkassen. Sie liehen ihr Geld, das gerade nicht für kirchliche Zwecke verwendet wurde, an geldbe- dürftige Bewohner aus der Umgebung aus. Auch die Kirche Lohnsburg hatte viele Schuld- ner, die freilich oft nicht einmal die damals gebräuchlichen Zinsen (5 v.H) au’rachten o- der die Zinsen nur recht unregelmäßig zahlten. Aber auch das Land machte für öffentliche Zwecke bei Kirchen Anleihen. So mußte unsere Kirche 1683 zur Ausrüstung bayrischer Truppen, die unter Herzog Karl von Lothringen gegen die Türken in die Kampf zogen, 20 Gulden und 30 Kreuzer herleihen.
1741 gab die Kirche zur Bestreitung der Kriegsauslagen im österreichischen Erbfolgekrieg eine Darlehen von 600 Gulden gegen 5%. 1761 müssen Kirchen und Bruderschaften für ei- nen nicht näher bezeichneten Zweck 10000 Gulden au’ringen.
1825 so geht aus Aufzeichnungen hervor waren die Kosten für eine Funeral (Begräbnis) von Frau Katharina Schachingerin, gewesene Bäurin zu Fossing folgende:
Für den Seelengottesdienst 21 Gulden und 24 Kreuzer, für die Totenbeschau 24 Kreuzer, Für den Schullehrer, Ministranten und Calcanten 9 Gulden, 14 Kreuzer, Dem Totengräber 1 Gulden und 12 Kreuzer, Spendbrot für Freunde und Arme 7 Gulden, Todtengebahr, Kreuz und Sarg 15 Gulden, Todtenzehrung, 3 Gulden, für die Träger 1 Gulden, fürs Einsa- gen zum Begräbnis 1 Gulden, Der Hebamm 2 Gulden (Die Hebammen besorgten früher die Totenwache und das Bekleiden der Leichen. Der Stempelbogen kostete 7 1⁄4 Kreuzer. In Summe kostete ein Begräbnis 61 Gulden und 21 1⁄4 Kreuzer.