Abgekommene Bräuche und altes Recht (1932)

Die Kuchler, die Herren der Burg Hochkuchl, behielten sich bei Erbauung der Kirche von Lohnsburg das Recht vor, daß beim sonntägigen Gottesdienst nicht eher zusammengeläutet werden durfte, bis nicht der Graf von Hochkuchl erschien. Er kam aber ohnedies immer zur rechten Zeit.

(Von Johann Schamberger)

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