1853 – Die Ablösung des Holzbezugsrecht

Ein Teil des Kobernausserwaldes war seit der Besiedlungszeit Allgemeingut (Allmende) auf den jede Familie Anspruch hatte.

Man konnte daraus Bau und Brennholz entnehmen. Wurde Bauholz benötigt, so würde dies dem Förster gemeldet. Von der Forstverwaltung wurde daraufhin das erforderliche Bauholz zugeteilt.
Der Förster bekam dafür nur geringfügige Abgeltungen für seine Bemühungen die meist in Naturalien bezahlt wurden.

Das Kaiserliche Patent vom 5. Juli 1853 bestimmte die Ablösung der Forstrechte.
Die eingeforsteten Bauern erhielten entweder einen Geldbetrag oder einen bestimmten Waldanteil als Eigentum zugewiesen.

Die Bauern bekamen ihr Waldgrindstück am Randbereich des Forstes zugewiesen. Die kaiserliche Familie behielt sich jedoch das Jagdrecht auf den Grundstücken.
Nach dem ersten Weltkrieg ging der Wald in das österreichische Eigentum über.

In der Gemeinde Lohnsburg wurden folgende Güter eingeforstet:

Aus dem Reintal: Weber und Hanerl
Aus Fossing: der heutige Woidlbauer (Waldbauer), Bartlhans, Weberlearl (kam zum Edtmojer, wodurch das Forstrecht auf dieses Haus überging)
Aus Lohnsburg: Matzenbauer und Schusterbauer
Aus Schönberg: Spieler und Stöfl
Aus Felling: Sieber und Stöfl
Aus Hochkuchl: Ecker, Talbauer, Gaisbauer, Schusterbauer, Augnstingl, Bramecker, Matheisl, Wagner, Kneblsberger,
Aus Kobernaussen: Der Wirt
Aus Forsthub: Der Bergbauer
Aus Mitterberg: Hausl, Bartlbauer und Huisl
Aus Guggenberg: Eisenbauer, Six, Märtl
Aus Grub: Andrel, Ferdl
Aus Stelzen: Schendl (jetzt Gasthaus), Weber, Seppentomerl, Jagerbauer, Hossbartl
Aus Schlag: Märtl, Hinterbauer, Moax und Schindecker
Vom Steiglberg: Karlbauer

Als der Forst in herzoglichen Besitz überging, wurde das Forstgericht Höhnhart mit dem Sitze in Mauerkirchen errichtet. Das Forstgericht hatte die niedere Gerichtsbarkeit über Forstangelegenheiten.

 

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